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Telefonische Krankschreibung

Eine neue rechtliche Grundlage ermöglicht ab sofort wieder die telefonische Krankschreibung. Diese kann prinzipiell bei allen leichten Erkrankungen erfolgen, setzt aber voraus, dass sie mindestens 1x im Quartal bereits in der Praxis gewesen sind

 

Folgende Regeln sind vom Gesetzgeber aufgestellt worden und müssen eingehalten werden:

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  • Sie müssen bekannter Patient unserer Praxis sein. Vertretungspatienten stellen sich bitte immer in der Praxis persönlich vor.

  • Es dürfen ausschließlich leichte Infekte vorgestellt werden. Meldung kritischer Erkrankungen mit zB. hohem Fieber oder Luftnot werden auf diesem Wege nicht schnell genug zur Kenntnis genommen.

  • Wir dürfen sie maximal 5 Kalendertage krankschreiben.

  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die telef. Krankschreibung. Die endgültige Entscheidung trifft immer der Arzt.

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Nach ihrer Meldung rufen wir zurück. Dies kann in Abhängigkeit von der Anzahl der Anfragen ggf. auch erst am Folgetag möglich sein. Bitte schalten sie ihr Handy nicht aus! Wir rufen ggf. auch nach 18 Uhr und am Samstag zurück. Je genauer sie ihr Krankheitsbild beschreiben, umso besser können wir reagieren.

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Bitte Prüfen sie vor Absenden des Formulars eventuelle Schließzeiten und Vertretung der Praxis.

 

Vereinzelt kann es bei Nutzung der mobilen Seite zu Fehlern bei der Übermittlung kommen (zu erkennen daran, dass keine Bestätigungsmeldung nach dem Absenden kommt). Nutzen Sie ggf bitte die Desktop-Version.

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